Im unteren teil der Seite, finden Sie alles zur Förderung von Wassergeführten Pelletöfen und wie Sie diese beantragen können.
1. Was sieht das neue Förderprogramm vor?
Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, hat die Bundesregierung eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt. Ab 2024 wird die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt und wird der Pelletheizung attraktiv gefördert, mit der Möglichkeit, bis zu 70 % Zuschuss zu erhalten.
30% GRUNDFORDERUNG: Die Installation einer neuen Heizungsanlage, wie z. B. eines Pelletkessels, ein wassergeführter Pelletofen, einer Wärmepumpe oder einer Solaranlage, wird mit 30 % bezuschusst.
20% KLIMA-GESCHWINDIGKEITS-BONUS: Beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder mind. 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, erhalten selbstnutzende Eigentümer:innen bis Ende 2028 zusätzlich 20 % Bonus. Bei einer Pelletheizung ist die Kombination mit Solarthermie, PV oder Wärmepumpe Voraussetzung.
30% EINKOMMENSBONUS: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozent, wenn die Immobilie von der Familie genutzt wird.
EMISSIONSMINDERUNGS-ZUSCHLAG: Besonders emissionsarmen Pelletkessel mit Staub < 2,5 mg/m³ erhalten eine zusätzliche Zuschuss von 2.500 Euro.
Die Boni können kumuliert werden. Insgesamt ist der Zuschuss auf 70 % der Kosten begrenzt.
2. Welche Produkte sind förderfähig?
MCZ-Produkte, die alle Voraussetzungen für Zuschüsse erfüllen, sind die folgenden:
* Besonders emissionsarme Pelletkessel mit Staub < 2,5 mg/m³ (wie Selecta 30HQ ACS S1 und Selecta 30HQ S1) erhalten einen zusätzlichen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro.
3. Wie kann man den Antrag stellen?
Das Antragsverfahren ist gestaffelt.
Nehmen Sie Kontakt zu einem Fachbetrieb auf und schließen Sie einen Liefer- und Wartungsvertrag für eine neue, förderfähige Heizungsanlage ab.
Ab dem 1. Februar 2024 müssen Sie sich mit Ihren Daten auf "Meine KfW.de" registrieren. Diese Registrierung ist Voraussetzung für die Antragstellung in der zweiten Phase, die ab dem 27. Februar 2024 möglich wird.
Wenn das Projekt zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Finanzierungsrichtlinien und dem 31. August 2024 beginnt, kann der Finanzierungsantrag rückwirkend bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Das bedeutet, dass Sie den Heizungstausch jetzt beginnen (und abschließen) können. Die Finanzierung können Sie bequem später beantragen.
Nach dem 31. August 2024 gelten die folgenden Regeln:
der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme online gestellt werden. Bei der Antragstellung ist eine bereits vorliegende Auftragsbestätigung (vorbehaltlich der Förderzusage) erforderlich, aus der der geplante Termin für die Durchführung der beantragten Maßnahme hervorgeht. Dieser Termin muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
4. Welche Ausgaben sind zuschussfähig?
Neben den Anschaffungskosten der Pelletheizung sind auch viele weitere Ausgaben förderfähig, wie die Anlagekosten und die anfallenden Nebenkosten / Umfeldmaßnahmen.
Pro Wohneinheit sind maximal 30.000 € Investitionskosten für den Heizungstausch förderfähig - für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 € und für jede weitere Wohneinheit 8.000 €.1.
Bei fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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